KWG Reilingen mbH saniert binnen zwei Jahren sämtliche Nass- und Wohnräume
Zum Gebäudebestand der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Reilingen mbH gehört die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft im Alten Rottweg 5 – 7. Bis zu 46 Zimmer mit grundlegender Basisausstattung werden dort von der Gemeinde für Schutzsuchende und Wohnsitzlose vorgehalten. Der Unterhalt dieser Liegenschaft ist für die kommunale Tochtergesellschaft eine besondere logistische Herausforderung.
Ein erster Sanierungsabschnitt galt der Außenhülle und dem Dachaufbau. Ebenso wurden schadhafte Fenster saniert und Eingangstüren erneuert. Das Dach der Unterkunft ist seit dem letzten Quartal 2023 mit einer Photovoltaikanlage bestückt, die über ein Leistungsvolumen von knapp 100 Kilowatt-Peak verfügt. Ein Teil des mit 243 Solarmodulen erzeugten Stroms ist zur Eigennutzung bestimmt, ein Teil wird in das Netz eingespeist.
In den zurückliegenden Jahren 2024 und 2025 lag der Fokus auf der Erneuerung des Innenlebens des Wohnheims. Ein Team der Neulußheimer Manfred Walter-Haustechnik hat in allen Zimmern und Kellerräumen sukzessive die Trinkwasser-, Entlüftungs- und Stromleitungen erneuert. Nass- und Wohnräume erhielten einen neuen Wand- und Bodenbelag. Sie wurden zudem mit einem neuen Wandanstrich verschönert. Bis zum Jahresende soll auch das letzte Zimmer renoviert sein.
Generalsanierung kommt auf knapp 1,6 Millionen Euro
Die mehrjährige Generalsanierung des Gebäudekomplexes veranschlagt KWG-Geschäftsführer Christian Bickle auf insgesamt knapp 1,6 Millionen Euro, wovon allein auf die gerade auslaufende Innensanierung der Löwenanteil von rund 1,2 Millionen Euro entfällt.
„Eine derartige, von der Gemeinde verpflichtend vorzuhaltende Liegenschaft, wird uns auch weiterhin vor großen Herausforderungen stellen“, weiß Bickle aus eigener Wahrnehmung und seitheriger Erkenntnis. Leider gingen die dort eingewiesenen Bedürftigen häufig nicht allzu sorgfältig mit den Räumlichkeiten und der Ausstattung um, sodass es immer wieder Nachbesserungsbedarf an der einen oder anderen Stelle geben werde. Den Kosten stehen jedoch auch Einnahmen entgegen, so werden sämtliche Kosten der Liegenschaft in die Nutzungsgebühren eingerechnet, welche mit den Sozialbehörden abgerechnet oder über Mieten eingenommen werden.
Text/Fotos: jd